Beitrags- und Finanzordnung

§1 Grundsätze

  1. Die Beitrags- und Finanzordnung regelt die Einnahmen, die Mitgliedsbeiträge und die Verwendung der dem Verein zur Verfügung stehenden Mittel.
  2. Die Beitrags- und Finanzordnung wird von der Mitgliederversammlung durch Mehrheitsbeschluss festgelegt.

§2 Einnahmen

  1. Der Verein finanziert sich aus:
    • Mitgliedsbeiträgen
    • Spenden aus Veranstaltungen, wie Elterncafé, Laternenumzug, etc.
    • Zuwendungen in Form von
      • Geld- bzw.
      • Sachspenden
  2. Die Aktivitäten des Vereins werden durch diese Einnahmen getragen.

§3 Höhe und Zuzahlung des Mitgliedsbeitrages

  1. Der Grundbeitrag für jedes Vereinsmitglied beträgt 1,00€ pro Kalendermonat.
  2. Der erste Beitrag wird mit Stellung des Aufnahmeantrags für den ersten vollen Kalendermonat und die restlichen Kalendermonate des jeweiligen Jahres fällig.
  3. Die weiteren Beträge werden einmal jährlich nach dem Monat Januar durch Bankeinzug für das laufende Kalenderjahr erhoben.
  4. Änderungen der Bankdaten sind dem/der Schatzmeister/in unverzüglich und unaufgefordert in Schriftform mitzuteilen.
  5. Kosten, die dem Verein durch Versäumnis der Mitteilung in Punkt 4 entstehen, sind dem Verein zu ersetzen.

§4 Verwendung der Mittel

  1. Über die zweckmäßige Verwendung der Mittel entscheidet der Vorstand.
  2. Der Vorstand muss für die folgenden Fälle die Zustimmung der Mitgliederversammlung einholen,
    a. bei Begründung von Dauerschuldverhältnissen, die ein Vertragsbindung von über einem Jahr beinhalten und nicht der Verwaltung der Vereinsmittel oder Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Kontogebühren, Webseite, …) zuzuordnen sind;
    b. bei der Einstellung von Personal,
    c. bei allen Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall mit mehr als 1000€ verpflichten,
    d. sowie beim Zufluss zweckgebundener Spenden, nur dann wenn für die geplanten Rechtsgeschäfte mehr als 1000€ aus eigenem Vermögen eingesetzt werden
    sollen.

§5 Personenbezogene Daten

  1. Im Rahmen der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen speichert der Verein die folgenden notwendigen personenbezogenen Daten seiner Mitglieder:
    a. Vor- und Familienname
    b. Vor- und Familienname des/der Kindes/r mit zugehöriger Klassenstufe
    c. Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
    d. Kontaktinformationen (wie z.B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
    e. Bankverbindung (Kontoinhaber wenn abweichend von a., IBAN, BIC)
  2. Auskunft über den Umfang der gespeicherten Daten gibt
    der/die Schaftmeister/in.
  3. Ein Löschen der gespeicherten personenbezogenen Daten nimmt der/die Schatzmeister/in nach Aufforderung vor. Bis zum Bescheid vom Finanzamt über die Steuererklärung des Vereins werden mindestens die Angaben nach 1.a., 1.c., 1.e. gespeichert.
  4. Nach dem Ausscheiden eines Mitglieds werden die personenbezogenen Daten nach Bescheid vom Finanzamt über die Steuererklärung des Vereins gelöscht.

Berlin, den 12.03.2019

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